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NOVA Titelgeschichte 1/2005
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Patienten sind die Verlierer
Treten am 1.April die neuen Leistungsverzeichnisse für gesetzlich Versicherte in Kraft, wird es für Kassenpatienten keine qualifizierte Schmerztherapie mehr geben. Die Deutsche Schmerzliga setzt alle Hebel in Bewegung, um den Versorgungsnotstand zu verhindern.
Dr. Marianne Koch, die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, spricht von „einer Katastrophe für die Schmerzpatienten.” Der Göppinger Schmerztherapeut Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Vizepräsident der Patientenorganisation, prophezeit, dass am 1. April ganz Deutschland „im Schmerz versinkt”, und Harry Kletzko, Vizepräsident und Geschäftsführer der Schmerzliga, stellt fest: „Schon heute sind nur 20 Prozent der betroffenen Patienten angemessen versorgt. Geschieht nichts, wird dieser ohnehin schon geringe Versorgungsgrad ab April gegen Null sinken.”
Grund für die düsteren Prognosen und den Zorn der Experten sind die neuen Leistungsverzeichnisse für gesetzlich Versicherte. Auf diese haben sich nach jahrelangem Gezerre im Januar die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. In diesen kurz EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) genannten Listen wird festgelegt, welche ärztlichen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden. Damit ist – im Umkehrschluss – auch definiert, auf welche Leistungen Kassenpatienten Anspruch haben. Eine weitere Regelung für die Schmerztherapie kommt hinzu, die „Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie”. Auch diese wurde von den Kassen und der KBV ausgehandelt. Die gute Nachricht: Zum ersten Mal wurde in dieser Vereinbarung festgehalten, dass es in Deutschland Patienten mit chronischen Schmerzen gibt, die eine hochspezialisierte Diagnostik und Therapie benötigen. Ebenso wurden die Voraussetzungen und Qualifikationen definiert, die ein Arzt haben muss, um solche Patienten behandeln zu dürfen. Dies bedeutet: Ärzte, die diese Qualifikationen nicht besitzen, dürfen Schmerzpatienten schmerztherapeutisch nicht versorgen.
Die schlechte Nachricht: Die konkrete Umsetzung und Verknüpfung der Qualitätssicherungsvereinbarung mit den neuen Leistungsverzeichnissen sorgt dafür, dass Schmerztherapeuten ab April keine qualifizierte Therapie mehr erbringen können und dass allenfalls noch eine Minimalversorgung möglich ist. „Die Schmerzpatienten sind die Verlierer in einem Tauziehen um eine bessere Versorgung. Trotz gegenteiliger Bekundungen der Verantwortlichen, sich für die Belange von Schmerzpatienten einzusetzen, verwandelte sich eine ursprünglich gute Idee im Gezerre der Interessengruppen in ihr genaues Gegenteil zum Schaden von Millionen Patienten”, lautet das Fazit von Marianne Koch.
Die gute Idee war: Eine qualifizierte Schmerztherapie sollte nicht mehr – wie bislang – nur den Versicherten einiger Kassen, sondern allen Patienten zur Verfügung stehen. Bislang war die Versorgung in so genannten Schmerztherapie-Vereinbarungen geregelt. Allerdings hatten nicht alle Krankenversicherungen bundesweit diese Vereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen.
Zusammen mit der Einführung des neuen EBM 2000plus soll darum auch eine Qualitätssicherungsvereinbarung in Kraft treten, welche die bisherigen Schmerztherapie-Vereinbarungen ablöst. Sie soll dafür sorgen, dass für alle gesetzlich versicherten chronisch schmerzkranken Patienten eine besonders qualifizierte und flächendeckende schmerztherapeutische Versorgung bereitsteht. Ärzte, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen, müssen diese den Kassenärztlichen Vereinigungen nachweisen und erhalten danach die Genehmigung, Schmerzpatienten zu behandeln.
Zum Problem wird diese gute Idee durch die Verbindung zwischen Qualitätssicherungsvereinbarung und Leistungsverzeichnissen (EBM). „Durch massive Fehler bei der Umsetzung wird nicht Versorgungsqualität geschaffen, sondern verhindert“, klagt Harry Kletzko. So wurden beispielsweise zahlreiche Leistungen, die nach dem Stande der Wissenschaft Bestandteil einer qualifizierten Behandlung sind, nicht in den EBM aufgenommen. Die Kassen waren nicht bereit, diese notwendigen Therapien zu bezahlen.
Nicht enthalten sind beispielsweise Einsatz, Auswertung und Dokumentation von Schmerzfragebögen, Schmerztagebüchern und Schmerzkalendern. Es fehlt die Vorstellung von Patienten in Schmerzkonferenzen ebenso wie die so genannte vegetative Funktionsdiagnostik und die EKG-Überwachung bei Eingriffen. Nicht enthalten sind neben der Entzugsbehandlung bei Medikamenten- Fehlgebrauch vor allem aber Gespräche und die Schulung von Schmerzkranken. Darüber hinaus wird die Behandlungsdauer bei den Spezialisten auf zwei Jahre begrenzt. „Doch wie soll danach eine Versorgung dieser schwerkranken Menschen sichergestellt werden?“, fragt Koch. Schließlich haben diese im Schnitt eine zehnjährige „Patientenkarriere“ mit häufig wechselnden Arztkonsultationen hinter sich, ohne dass ihnen geholfen wurde.
„Niemand käme auf die Idee, die Behandlung eines Diabetikers bei einem Diabetologen oder die Behandlung eines Herzkranken beim Kardiologen auf zwei Jahre zu begrenzen. Wenn dies bei Schmerzpatienten eingeführt werden soll, kann dieses nur als Diskriminierung interpretiert werden“, stellt die Präsidentin der Schmerzliga fest.
Doch damit nicht genug: Zahlreiche ärztliche Leistungen wurden zu Komplexen gebündelt und sollen pauschal honoriert werden, wobei die Vergütung gleichzeitig reduziert wurde.
„Diese deckt nicht den Aufwand, den wir in unseren spezialisierten Einrichtungen betreiben müssen“, sagt Müller- Schwefe. Die Vergütung deckt weder Material- und Personalkosten für die Qualitätssicherung und Dokumentation, noch die aufwändige technische Ausstattung der Praxen oder gar die eigentliche Betreuung der Patienten.
„Darum dürften sich viele Ärzte aus der Versorgung zurückziehen, da sie unter 5 N O V A 1/2005 Schmerzpatienten werden diskriminiert Qualität wird nicht gesichert, sondern verhindert diesen Bedingungen keine qualifizierte Schmerztherapie mehr erbringen können“, erklärt Dr. Thomas Nolte, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie.
Sowohl in Hessen als auch in Baden- Württemberg haben die Schmerztherapeuten beschlossen, den neuen Vereinbarungen nicht beizutreten. Auch in anderen Bundesländern stehen die Zeichen inzwischen auf Sturm.
Unter den Bedingungen der neuen Leistungsverzeichnisse wird es darum für Kassenpatienten keine qualifizierte Schmerztherapie mehr geben, sondern allenfalls eine Sparversion. „Dies katapultiert die Schmerzmedizin zurück zu ihren Anfängen in den achtziger Jahren“, erklärt Nolte. „Wir bleiben dann deutlich unter den Möglichkeiten, die wir heute haben.“
Darum fordern die Schmerzgesellschaften und die Deutsche Schmerzliga die Ergänzung der Leistungsverzeichnisse für Kassenpatienten sowie die Anpassung der Vergütung, damit Schmerztherapeuten eine Versorgung mit hoher Qualität erbringen können.
„In den letzten Jahren haben wir viele Gespräche mit den politisch Verantwortlichen geführt, mit Ministerinnen und Ministern, Vertretern von Krankenkassen und Ärzteorganisationen. Stets wurden von diesen Defizite eingeräumt und Besserung versprochen“, sagt Marianne Koch. Doch die aktuelle Entwicklung belege, so die Internistin weiter, dass es sich bei den Verlautbarungen eher um Lippenbekenntnisse gehandelt habe. „Wenn Ärzte sich aus der Versorgung von Schmerzpatienten zurückziehen (müssen), haben die Patienten noch größere Probleme als bislang, eine qualifizierte Behandlung zu bekommen, obwohl sie darauf ein Anrecht haben.“
Dass die Not hier schon heute groß ist, belegen nicht zuletzt die über 20000 Anfragen, die jährlich bei der Deutschen Schmerzliga eingehen. Die Schmerzliga fordert die politisch Verantwortlichen daher dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen.
Barbara Ritzert
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